How to Kommunalwahl – Teil 1: Wie funktioniert das mit der Stimmabgabe?
Dieser Tage bekommt ihr alle Post vom Wahlamt: Am 15. März ist Kommunalwahl! Gewählt werden die Stadtverordnetenversammlung im Römer, die Ortsbeiräte und außerdem die Mitglieder der Kommunalen Ausländer*innenvertretung. Wer jeweils wählen darf, wie ihr Briefwahl beantragt, was ihr bei der Stimmabgabe beachten müsst und wie das mit dem Kumulieren und Panaschieren funktioniert, haben wir für euch zusammengefasst.
Bin ich am 15. März überhaupt wahlberechtigt?
Wählen darf, wer am 15. März mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen in Frankfurt bzw. im Nordend wohnt. Die Staatsangehörigkeit spielt insofern keine Rolle, als dass alle, die keine deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft haben, für die KAV, die Kommunale Ausländer*innenvertretung wahlberechtigt sind. Wer (auch) einen deutschen Pass hat, wählt die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte, hat aber kein Wahlrecht für die KAV. EU-Bürger*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dürfen sowohl für die KAV als auch für die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat ihre Stimme abgeben.
Wo und wann kann ich meine Stimme abgeben?
Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 15. März um 08.00 Uhr und schließen pünktlich um 18.00 Uhr. Welches „euer“ Wahllokal ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Wenn ihr jetzt schon wisst, dass ihr es am 15. März nicht ins Wahllokal schafft, könnt ihr unter diesem Link bereits jetzt schon Briefwahl beantragen. Ihr erhaltet dann einen Wahlschein. Mit diesem könnt ihr euren Stimmzettel bequem zu Hause ausfüllen und ihn dann (portofrei) in den nächsten Briefkasten werfen (ACHTUNG: Das müsst ihr unbedingt so rechtzeitig machen, dass euer Wahlbrief am 15. März bis 18.00 Uhr im Wahlamt eingegangen ist – ansonsten ist eure Stimme ungültig! Also lieber ein paar Tage mehr einkalkulieren).
Mit dem Wahlschein bleibt ihr aber flexibel und könnt – falls ihr zu spät dran seid – spontan trotzdem noch ins Wahllokal gehen. Ein weiterer Vorteil: Ihr könnt dann auch in einem anderen Wahllokal als dem, das auf eurer Wahlberechtigung steht, wählen. Dieses muss sich allerdings ebenfalls im Nordend befinden – in einem anderen Frankfurter Ortsbezirk oder einer anderen hessischen Stadt könnt ihr nicht vor Ort wählen! Ganz wichtig ist, dass ihr dann neben eurem Ausweis auch den Wahlschein (Achtung: Nicht die Wahlberechtigung!) mitbringt, denn den müsst ihr dann abgeben.
Die Alternative: Ihr schaut im Briefwahllokal vorbei. Das befindet sich in der Stiftstraße 29 in der Innenstadt und hat montags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags zwischen 07.30 und 13.00 Uhr und donnerstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr geöffnet. Nicht vergessen dürft ihr dabei euren Personalausweis oder Reisepass. Der Vorteil: Ihr müsst weder ein Online-Formular ausfüllen noch euch sonst irgendwo anmelden oder einen Termin vereinbaren und auch nicht auf den Wahlschein warten, sondern könnt ganz spontan und bereits jetzt schon wählen gehen.
Wenn ihr keine Briefwahl beantragt habt und am 15. März plötzlich so krank seid, dass ihr nicht ins Wahllokal gehen könnt oder wenn am Wahlwochenende merkt, dass ihr eure Briefwahlunterlagen immer noch nicht erhalten habt, dann meldet euch telefonisch unter 069-212-404400. Bis 15.00 Uhr können euch die Mitarbeiter*innen der Stadt noch Ersatzunterlagen ausstellen.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben und wie funktioniert das mit dem Kumulieren und Panaschieren?
Wenn ihr einen deutschen Pass habt, bekommt ihr einen Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordneten sowie einen weiteren Stimmzettel für die Wahl der Ortsbeiräte. Mit EU- oder einer sonstigen Staatsbürgerschaft erhaltet ihr (ggfs. zusätzlich) einen Stimmzettel für die Wahl der KAV.
Bei der Kommunalwahl gibt es – im Gegensatz zu Bundestags- und Landtagswahlen – zwei Besonderheiten: Erstens gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht – ihr habt also die Wahl zwischen ganz verschiedenen Gruppierungen und Parteien (was dazu führt, dass der Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt die Ausmaße eines durchschnittlichen Badehandtuchs hat!). Und zweitens müsst ihr nicht zwingend eine Partei ankreuzen, sondern könnt 93 Stimmen (denn so viele Mitglieder hat die Stadtverordnetenversammlung) bzw. 19 Stimmen (die Zahl der Ortsbeiratsmitglieder im Nordend) quer über den jeweiligen Stimmzettel verteilen. Das nennt man Kumulieren und Panaschieren.
Kumulieren heißt, dass ihr einem Kandidaten oder einer Kandidatin nicht nur eine, sondern bis zu drei Stimmen geben könnt. Das funktioniert, indem ihr neben dem Namen der Person die jeweilige Zahl an Kreuzen setzt. Panaschieren bedeutet, dass ihr eure Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen verteilen könnt. Ihr könnt außerdem Namen von Kandidatinnen und Kandidaten, die euch persönlich nicht zusagen, aus einer Liste streichen. Natürlich könnt ihr auch ganz „klassisch“ eine Liste ankreuzen. Die verschiedenen Varianten könnt ihr auch miteinander kombinieren – also eine Liste ankreuzen, dort Kandidierende streichen und zusätzlich noch einzelne Kandidierende dieser oder anderer Listen unterstützen. Was ihr nicht dürft: Zwei Listenkreuze setzen. Oder insgesamt mehr als 93 bzw. 19 Kreuze verteilen. Beides macht euren Wahlzettel ungültig!
Falls euch das jetzt zu verwirrend ist: Hier gibt es ein Erklärvideo, in dem das Kumulieren und Panaschieren anschaulich erläutert werden.
Wie zählen meine Stimmen nun für die jeweiligen Listen bzw. Kandierenden?
Der einfachste Fall: Ihr habt einfach „klassisch“ nur eine Liste angekreuzt, ohne vom Kumulieren oder Panaschieren Gebrauch zu machen. Dann erhält jede Person auf der Liste – von Platz 1 heruntergezählt – jeweils eine Stimme, bis alle 93 bzw. 19 Stimmen verteilt sind. Der Effekt: Wenn die Liste weniger als 93 bzw. 19 Personen umfasst, erhalten die vorderen Listenplätze zusätzliche Stimmen.
Der gleiche Effekt tritt ein, wenn ihr ein Listenkreuz gemacht und gleichzeitig Personen von der Liste gestrichen habt. Die werden bei der Verteilung der Stimmen nämlich übersprungen.
Wenn ihr einzelne Kreuze verteilt habt und zusätzlich eine Liste angekreuzt habt, dann werden zunächst einmal die Einzelstimmen auf die jeweiligen Kandidierenden verteilt. Die übrigen Stimmen kommen dann der Liste zugute – wieder von oben herab gerechnet, bis insgesamt 93 bzw. 19 Stimmen erreicht sind.
Dauert das Auszählen dann nicht sehr lange? Liegt am Wahltag überhaupt schon ein Ergebnis vor?
Wenn am Sonntagabend die Wahllokale schließen, werden die Wahlhelferinnen und – helfer zunächst all jene Stimmzettel auszählen, auf denen nur ein Listenkreuz gesetzt, also nicht kumuliert und panaschiert wurde. Daraus wird dann das Trendergebnis errechnet, das noch am Sonntagabend veröffentlicht wird. Die übrigen Stimmzettel werden in den nächsten Tagen ausgezählt. Hierfür werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt freigestellt. Bis das endgültige Ergebnis da ist, kann es zwei oder drei Wochen dauern.
Es wird also auf jeden Fall spannend! Und egal, ob ihr nun kumulieren oder panaschieren wollt, ob ihr am 15. März im Wahllokal vorbeischaut oder Briefwahl beantragen wollt, das Wichtigste ist: GEHT WÄHLEN! Macht von eurem Wahlrecht Gebrauch, gebt eure Stimme ab und entscheidet auf diese Weise mit, wie sich Frankfurt und das Nordend in den nächsten fünf Jahren entwickeln und verändern werden!
Im zweiten Teil unserer Serie „How to Kommunalwahl“ werden wir euch die Parteien und Kandidierenden im Ortsbeirat Nordend näher vorstellen!

