Die ABG saniert – Fragen und Antworten
„Ihre Wohnung wird saniert!“. Wer als Mieter oder Mieterin diese Ankündigung im Briefkasten vorfindet, macht sich zu Recht viele Sorgen: Kann ich während der Arbeiten in der Wohnung bleiben? Und wenn ich ausziehen muss, wie finde ich eine neue Wohnung? Kann ich wieder zurück, wenn alles fertig ist? Und kann ich mir dann die Miete noch leisten? Für die Bewohner*innen der Häuser Münzenberger Str. 10 und 12 sowie Rotlintstraße 105 -113 wird dieses Szenario nun Wirklichkeit: Ihre Vermieterin, die ABG plant, die Gebäude umfassend zu sanieren. Was genau geplant ist und was das für die Mieterinnen und Mieter bedeuten wird, stellte ABG-Chef Frank Junker am Donnerstagabend in der Sitzung des Ortsbeirates vor. Das Interesse war groß – viele Mieterinnen und Mieter haben die Gelegenheit genutzt, ihre Bedenken und Anregungen vorzutragen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für euch zusammengefasst:
Welche Arbeiten sind in den betroffenen Gebäuden vorgesehen?
Die in den Jahren 1936 bis 1938 errichteten Gebäude sollen energetisch saniert werden, also eine wärmegedämmte Fassade erhalten. Die aktuell verbaute Gasetagenheizung durch den Anschluss an das Fernwärmenetz ersetzt. Erreicht werden soll der KfW-40-Standard. Außerdem sollen die Bäder modernisiert und das Dach ausgebaut werden. Im Zuge des Umbaus wird auch der Wohnraum neu aufgeteilt. Kleinere Wohnungen mit 1-1,5 Zimmern sollen zusammengelegt werden. So entstehen zwar im Endeffekt weniger Wohnungen (59 statt bisher 64), die einzelnen Wohnungen sind jedoch größer. Frank Junker betont, dass dies vor allem die Nachfrage von Familien nach Wohnraum decken soll.
Wie hoch sind die Kosten und wie sollen diese finanziert werden?
Insgesamt werden die Kosten für die Sanierungsarbeiten bei rund 30 Millionen Euro liegen. Finanziert werden sollen diese durch Eigenmittel der ABG und die Inanspruchnahme der KfW-Förderung für energetische Sanierungen. Sonstige Fördermittel des Landes oder der Stadt Frankfurt sollen nicht beansprucht werden.
Wie hoch ist der Anteil geförderter Wohnungen, die entstehen sollen?
Der Anteil geförderter Wohnungen soll bei 30 Prozent liegen.
Wann sollen die Arbeiten beginnen und wie lange werden sie dauern?
Die Arbeiten sollen im Jahr 2027 beginnen und Ende 2028/Anfang 2029 abgeschlossen sein.
Was passiert währenddessen mit den Mieterinnen und Mietern?
Während der Umbaumaßnahmen können die Mieterinnen und Mieter nicht in den Wohnungen wohnen bleiben. Frank Junker betont, dass mit allen 55 Mietparteien ( 9 Wohnungen stehen aktuell schon leer) Gespräche geführt werden, sie nach ihren Wünschen hinsichtlich Größe, Ausstattung und Lage der Ersatzwohnung gefragt werden und ein entsprechendes Mietangebot aus dem Bestand der ABG erhalten sollen. Die bisherige Miete soll sich dadurch nicht erhöhen. Elf Mietparteien hätten auf diese Weise bereits eine neue Bleibe gefunden, für die restlichen 44 Parteien soll im Laufe des nächsten Jahres eine Lösung gefunden werden.
Wie werden die Mieterinnen und Mieter in den Prozess eingebunden?
Eine rechtliche Möglichkeit, die Sanierungsarbeiten zu verhindern, haben die Mieterinnen und Mieter nicht. In Kürze soll eine Mieterversammlung stattfinden, in der alle Betroffenen über die Auswirkungen informiert werden. Die individuellen Gespräche mit den Mietparteien laufen bereits. In der Ortsbeiratssitzung kam die Anregung nach einem Mieterrat zur Sprache. Einen solchen gibt es für die Liegenschaft (noch) nicht.
Wer trägt die Kosten für den Umzug?
Diese Frage wurde von Mitgliedern des Ortsbeirates zwar gestellt. Eine eindeutige Antwort blieb Frank Junker jedoch schuldig. Markus Rademacher vom Planungsdezernat betonte, dass die Sanierung „sozialverträglich“ gestaltet werden soll.
Können die Mieterinnen und Mieter nach Abschluss der Arbeiten in ihre alten Wohnungen zurück?
Mit Ausnahme der fünf Wohnungen, die durch die Zusammenlegung verloren gehen, stehen die Wohnungen nach der Sanierung den ehemaligen Mietparteien wieder offen.
Um wieviel Prozent wird dann die Miete steigen?
Die Miete wird dann auf dem Stand der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – Frank Junker schätzt diese im Jahr 2028/29 auf 15,50 EUR. Durch die Sanierung selbst, betont Junker, soll die Miete nicht steigen – möglich werden soll dies durch die KfW-Förderung, welche die Mieten subventionieren soll.


